Begleiteter Umgang

Begleiteter Umgang – Chance für getrenntlebende Elternpaare

Für getrenntlebende Eltern ist es manchmal emotional schwierig, gegenseitig das Besuchsrecht zu organisieren. Einige Eltern können es nicht mehr ertragen, sich zu sehen und im Beisein der Kinder entsteht im privaten Umfeld Streit – eine emotionale Belastung für Kinder.

Hier hilft der Kinderschutzbund Bremerhaven und bietet seine Räume für das unkomplizierte und stressfreie Treffen von Kindern und Elternteilen an. Kinder können jeweils ihre Väter oder Mütter sehen, ohne dass es zum Streit zwischen den Elternteilen kommt.

Dafür bringt der betreuende Elternteil das Kind zu uns in den Kinderschutzbund. Zeitlich versetzt kommt dann der andere Elternteil und trifft sich hier mit seinem Kind. Die Eltern müssen sich nicht begegnen und die mögliche Auseinandersetzung bleibt dem Kind erspart.

In einem benachbarten Raum befindet sich die Person, die im Auftrag des Kinderschutzbundes das Umgangsrecht betreut. Mit Hilfe dieser Person können notwendige Absprachen Im Interesse des Kindes getroffen und Möglichkeiten der Begegnung erprobt werden. Das Elternteil, bei dem das Kind lebt, kann sich während des Begleiteten Umgangs (in der Regel 1 Stunde) in einem separaten Nachbarraum aufhalten.

Häufig ist das Besuchsrecht durch ein Familiengericht geregelt. Wir begleiten das Treffen mit dem besuchenden Elternteil und achten auf das Wohlergehen des Kindes.

Der Ablauf in diesem Fall:

  • Vorbereitungsphase mit Terminabsprache
  • Vorgespräche
  • Treffen von Eltern und Kind, begleitet durch eine hauptamtliche oder ehrenamtliche Mitarbeiterin des Deutschen Kinderschutzbundes
  • bei Bedarf psychologische Beratung

Die Ziele sind die Kontaktaufnahme, der gesicherte Kontakt zum Elternteil und schließlich der Übergang in den selbstorganisierten Umgang.

Aktuell freie Zeiträume für den Begleiteten Umgang

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