Am 23. Mai 1949, wurde das Grundgesetz verkündet. Als Grundlage unseres Zusammenlebens schützt es unsere Demokratie und alle Menschen, die in Deutschland leben. Doch Kinder haben besondere Bedürfnisse und brauchen daher zusätzliche Kinderrechte - auf Schutz, Förderung und Beteiligung. Aus diesem Grund gibt es die UN-Kinderrechtskonvention, die seit 1992 in Deutschland gilt: „Trotzdem werden die Rechte von Kindern und Jugendlichen bei vielen wichtigen Entscheidungen von Politik, Verwaltung und Rechtsprechung zu wenig berücksichtigt. Auch deshalb haben sich SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag auf die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz verständigt. Dazu hören wir aber derzeit herzlich wenig. Es wäre wichtig, auch als Zeichen demokratischer Generationenverhältnisse, starke Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern", sagt Prof. Dr. Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes. Als Teil des Aktionsbündisses Kinderrechte mahnen wir die Bundesregierung, den Bundesrat und den Bundestag an, jetzt die Gelegenheit zu nutzen und die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen.