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Gesetzentwurf für Kinderrechte ist eine Verschlechterung

Wenn es um die Kinderrecht im Grundgesetzt geht, tut sich leider nicht viel.

Der aktuelle Gesetzesentwurf der Justizministerin stellt sogar eine Verschlechterung der Kinderrechte dar. Die Grundlage der Arbeit des Kinderschutzbundes ist die UN-Kinderrechtskonvention. Nach ihr ist das Kindeswohl vorrangig zu behandeln. So sieht es auch die Grundrechtecharta der EU.

Im vorgelegten Gesetzesentwurf gilt das Kindeswohl jedoch nicht als vorrangig, sondern nur als „angemessen zu berücksichtigen“. Angemessenheit im Kindeswohl ist schön und gut, für ein Kind, das den besonderen Schutz bedarf, ist es aber nicht ausreichend. Das Kinderwohl sollte der erste Punkt sein und sich nicht den anderen Vorgängen unterordnen müssen.

Noch schlechter sieht es in der politischen Beteiligung von Kindern aus. Dieser kommt im Entwurf gar nicht erst vor.

Der Vorschlag von Justizministerin Christine Lambrecht ist somit eine „Verschlechterung der Kinderrechtslage in Deutschland“, sagt der Präsident des Kinderschutzbundes im Interview mit dem WDR.

Das Interview können Sie sich unter dem folgendem Link anhören:

Kinderrechte in Deutschland: "Sehr viel Nachholbedarf" in der WDR Mediathek

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